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Der Krankenschein auf Papier hat ausgedient

Die Neuerungen für Beschäftigte im Detail:

  • Ab Oktober 2021 haben Ärzte die Möglichkeit, Krankschreibungen digital an die Krankenversicherungen zu überbringen.
  • Durch viele technische Probleme wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst Ende des Jahres verpflichtend.
  • Ab Juli 2022 ist der Arbeitnehmer nicht mehr mehr verpflichtet dem Arbeitgeber einen gelben Schein vorzulegen.

Großostheim. Bisher gilt die Regelung, dass jeder Arbeitnehmer spätestens nach dem dritten Tag dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen muss. Dies wird nun einfacher – ein Überblick:

Seit Oktober gilt das Gesetz, dass alle Arztpraxen die Möglichkeit haben, Krankmeldungen digital an die Krankenversicherung zu schicken. Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer bekommen nur noch zwei Durchschläge überreicht, einen für sich selbst und einen für den Arbeitgeber.

Ab dem 01.12.2022 wird die elektronische Datenvermittlung für alle Krankenkassen verpflichtend. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat den Arztpraxen diese Karenzzeit ausgehandelt, weil viele Arztpraxen bei der technischen Umrüstung hinterherhinken. Aus diesem Grund haben die Arztpraxen das gesamte vierte Quartal Zeit, auf die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. (eAU)

Laut Gesetz soll auch ab dem 01.07.22 der Papierschein wegfallen. Der Arbeitgeber wird fortan digital seitens der Krankenkasse über den Arbeitsausfall informiert.

Für Privatversicherte gibt es laut aktuellen Berichten keine Änderungen.

Was nun in Zukunft gilt:

Jeder Arbeitnehmer ist dazu verpflichtet sich unverzüglich am besten vor Arbeitsbeginn bei seinem Chef zu melden, wenn er seiner Arbeit durch Krankheit nicht nachkommen kann. Bei Nichtbeachtung riskiert man eine Abmahnung.

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