Zeiterfassung

TIMEOS – Die Komplettlösung für Ihr Unternehmen

Unternehmen müssen die Arbeitszeit Ihrer Mitarbeiter in Zukunft genau erfassen, das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Viele Firmen stehen hier vor einer Mammutaufgabe aufgrund der oft fehlenden Infrastruktur. Die Richter beschlossen mit dem EuGH-Urteil zur Zeiterfassung (Rechtslage C-55/18) dass zukünftig alle Mitgliedsstaaten der EU die Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeiter systematisch erfassen müssen. Gerade in Deutschland ist dies für viele deutlich spürbar, war bisher nur eine Zeiterfassung von Überstunden verpflichtend.

Zeiterfassung basiert oft auf Tarifverträgen

Festgehalten ist dies bisher in Paragraph 16 des Arbeitszeitgesetzes, welches in Absatz 2 vorgibt das Überstunden verzeichnet werden müssen. Zwei Faktoren bestimmen die Arbeitszeit, innerbetriebliche Vorgaben und Tarifverträge. Das Urteil des Europäischen Gerichtshof soll nun die Arbeitnehmer stärken, die leichter nachweisen können, sollten Rechte verletzt worden sein. Auch Behörden hätten so eine bessere Kontrolle ob Firmen die bestehenden Arbeitszeitgesetze einhalten. Das sieht auch Bundesarbeitsminister Hubertus Heil so: „Die Aufzeichnung von Arbeitszeit ist nötig, um die Rechte der Beschäftigten zu sichern“. Er will das EuGH-Urteil zur Zeiterfassung zügig umsetzen.

Es gibt aber auch andere Beispiele, die sich in eine komplett andere Richtung orientieren wie der Schweizer Nationalrat, der jungen Start-Ups die Zeiterfassungsverpflichtung ersparen möchte.

Ob dies in Zeiten von Home Office, kurzfristiger Flexibilität, Industrie 4.0 oder New Work sinnvoll ist, darüber lässt sich streiten. Fest steht jedenfalls für die Praxis in Deutschland – Firmen müssen sich der neuen Herausforderung annehmen und reagieren, um das Urteil aus Brüssel zu realisieren.

Arbeitszeiterfassung muss in Unternehmen eingeführt werden

In die gleiche Richtung wie der Schweizer Nationalrat schlägt Wirtschaftsminister Peter Altmaier, der die systematische Zeiterfassung prüfen und vorerst nicht umsetzen möchte. Er geht damit auf Konfrontation zum SPD-geführten Arbeitsministeriums. Es gebe in Deutschland schon ein umfassendes Dokumentationssystem, mit dem tägliche Arbeitszeit gemessen werde. „Wir wollen und müssen die die Interessen der Arbeitnehmer schützen, aber wir dürfen keine überbordende Bürokratie schaffen“. Firmen seien schon jetzt zur Messung der Arbeitszeit verpflichtet, könnten die Dokumentation aber an den Arbeitnehmer delegieren.

TIMEOS bietet die Komplettlösung für das Zeiterfassungsurteil

Eine Lösung die für alle Beteiligten, Arbeitgeber, Personaler, Mitarbeiter den Alltag vereinfacht bietet TIMEOS. Sie ist schnell einzurichten, intuitiv, leicht verständlich und wird stetig weiterentwickelt. Cloud oder Intranet – Sie entscheiden. Mit der Zeiterfassung von TIMEOS können Sie Ihr Unternehmen genau auf die Vorgaben des EuGH-Urteils des Europäischen Gerichtshof einstellen und auf eine neue Stufe heben. Unsere digitale Lösung bietet Ihnen Zeiterfassung in allen Variationen von Hardware über Tablets, PC, Smartphone bis zur manuellen Erfassung. Entdecken Sie die perfekte Lösung für Ihr Unternehmen und genießen Sie die weiteren Vorteile von TIMEOS – die zur Zeiterfassung gehörende Dienstplanung und Urlaubsverwaltung.

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